Auszug aus dem Inhalt von Oberstes Gericht der DDR
Das O. war seit 1949 das höchste ordentliche Gericht der Deutschen Demokratischen Republik mit Sitz in Ost-Berlin (Berlin). Es judizierte im Strafrecht (Strafe, Strafrecht) sowie im Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht (Familie, Familienrecht), nicht jedoch über Streitigkeiten zwischen Wirtschaftseinheiten und Staatsorganen (seit 1951 Staatliches Vertragsgericht).Von Anfang an war das O. als Leitungsorgan der Rechtsprechung konzipiert, das abweichende Judikatur korrigieren und künftige ...
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