Auszug aus dem Inhalt von Obertribunal, preußisches
1703 gründete Friedrich I. ein Oberappellationsgericht nach Erlangung eines begrenzten privilegium de non appellando. Der örtliche Zuständigkeitsbereich erstreckte sich zunächst auf die Provinzen Hinterpommern, Magdeburg, Halberstadt, Cleve, Grafschaft Mark und Minden. Die Erlangung eines unbeschränkten privilegium de non appellando erweiterte den Zuständigkeitsbereich des Gerichtes. 1772 erhielt das Gericht den Namen Geheimes Obertribunal, am 30.11.1782 wurde es vom Berliner Kammergericht ...
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