Auszug aus dem Inhalt von Obligationenrecht, Schweizerisches
Das Bundesgesetz über das Obligationenrecht vom 14. Brachmonat 1881, wie das O. formell genannt wurde, war die erste nationale Privatrechtskodifikation (Zivilrecht; Kodifikation) der Schweiz. Das zunächst als reines Handelsgesetzbuch geplante, seit 1862 von W. Munzinger, nach 1873 von H. Fick in verschiedenen Entwurfstadien redaktionell betreute O. enthielt in 34 Titeln das gesamte Schuldrecht, Handelsrecht und Wertpapierrecht (Wertpapiere; Wechsel, Wechselrecht). Damit gab sich die Schweiz ...
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