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Artikel Öffentliches Recht II (seit 1750)
Band IV

Öffentliches Recht II (seit 1750)

Grimm, Dieter

Auszug aus dem Inhalt von Öffentliches Recht II (seit 1750)

I. In der zweiten Hälfte des 18. Jh. trat das Ö. in zwei Hauptformen in Erscheinung: als positives und als natürliches Staatsrecht (Recht, positives). Von Verwaltungsrecht wurde noch nicht gesprochen, aber innerhalb der Policeywissenschaft bildete sich ein Policey-Recht heraus (J. Heumann von Teutschenbrunn, G.H. von Berg). Das positive Ö. war fast durchweg das vor Reichskammergericht und Reichshofrat nutzbare Reichsstaatsrecht, während das Territorialstaatsrecht insoweit kaum eine Rolle ...

Verweise

Öffentliches Recht II (seit 1750) verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Baden Bayern Demokratie Eigentum Europäische Gemeinschaften, Europäische Union Freiheit Frühkonstitutionalismus Gesetzgebung Gottesgnadentum Grundrechte Göttingen Interventionsstaat Legitimität Liberalismus Nassau Nationalsozialismus Nationalsozialistisches Recht Naturrecht Obrigkeit Parlament Patrimonialstaat Policeywissenschaft Positivismus Preußen Recht, positives Rechtseinheit Rechtswissenschaft Reichs-Historie Reichshofrat Reichskammergericht Reichspublizistik Reichsverfassung 1871 Restauration Revolution Rheinbund Richterliches Prüfungsrecht Sachsen Souveränität Staat Staatslehre Staatsrechtswissenschaft Strafe, Strafrecht Verfassung Verfassungsgerichtsbarkeit Vernunftrecht Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsrechtswissenschaft Volksgeist Volkssouveränität Wahl, Wahlrecht Weimarer Reichsverfassung Weimarer Republik Westfalen Wohlfahrt Württemberg Zivilrecht Österreich

Schlagwörter

Dem Stichwort Öffentliches Recht II (seit 1750) sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Staatsrecht; Verwaltung und Verwaltungsrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.oeffentliches_recht_ii_seit_1750

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