Die Ohrfeige (Of.), auch Ohrschlag oder Backenstreich auf die Wange, kann eine Beleidigung und Schmähung (Schmähen und Schelten) sein; letztere war Bestandteil von Folter und Strafe ( Strafe, Strafrecht). Als nicht-pönale Geste sollte die Of. den Geschlagenen an ein Ereignis von rechtl. Relevanz, insbesondere Statusänderung, Grenzziehung oder Zeugenschaft erinnern. Ebenso mnemotechnisch eingesetzt wurde das Ohrenzupfen (Oz.). Diese Gebärden entsprangen der Vorstellung, dass das Ohr Ort des ...
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