Der Begriff O. leitet sich ab von lat. ordinare: ‘ordnen, verordnen, regeln, befehlen’.Nach der aktuellen französischen Verfassung ist eine O. ein Rechtsakt der Regierung, mit Zustimmung des Parlaments Maßnahmen zu ergreifen, die normalerweise dem Bereich der Gesetzgebung unterliegen. Ursprünglich beschreibt das Wort O. im weiteren Sinne einen Gesetzesakt, bes. den des Königs. Im engeren Sinne (und erst im 18. Jh. festgelegt) wird der Begriff O. für umfangreiche allgemeine Gesetzestexte ...
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