Die P. ist nach § 489 a.F. HGB (Handelsgesetzbuch) eine Unternehmensform, bei der (genau) ein Schiff von mehreren Eigentümern gemeinsam zu gewerblichen Zwecken betrieben wird. Das Wort ist eine Schöpfung des 19. Jh.; die beiden nd. Wörter „Reeder“ (Reederei) und „Part“ (f. oder m.) im Sinne von ‘Teil’ sind seit dem 15. (Reeder) bzw. 14. Jh. belegt. Ein Geschäft, bei dem mehrere gemeinsam ein Schiff betrieben, war bereits im antiken röm. Seerecht (Buch 14, 2 der Digesten ...
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