Das P. ist ein im 12. und 13. Jh. entwickeltes Rechtsinstitut des kanonischen Rechts, das dem Patron nach einer bedeutenden Zuwendung an die Kirche diverse Rechte und Pflichten gewährte. Das P.srecht (ius patronatus) hat bis zur heutigen Zeit diverse Rechtsänderungen erfahren. I. Entstehung, Inhalt und Untergang des Patronats im kanonischen Recht Das P. ist aus dem Eigenkirchenwesen (Eigenkirche) des 8. bis 12. Jh. entstanden. Insbesondere im 11. Jh. wurde das Eigentum bzw. die Eigenherrschaft ...
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