P. (auch Personalarrestierung) kann weit oder eng verstanden werden. Das Inhaftieren einer Person (Schuldner) durch eine andere Person (Gläubiger) kann dazu dienen, eine Schuld der arretierten Person (durch Arbeit oder dadurch, dass die arretierte Person durch Dritte aus dem Arrest ausgelöst wird) zu erfüllen (= Personalexekution, Schuldhaft, Schuldknechtschaft). Sie kann auch dazu dienen, vorläufig sicherzustellen, dass die arretierte Person die Erfüllung einer Schuld/die ...
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