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Artikel Peterlinge
Band IV

Peterlinge

Munzel-Everling, Dietlinde

Auszug aus dem Inhalt von Peterlinge

P. (lat. homines sancti Petri, ‘petersleute’) sind dienst- und zinspflichtige (Zins) Bauern, die zu einem Stift oder Kloster unter dem Patronat des Apostels Petrus gehören. Belegt sind sie u.a. für Erfurt, Trier, Weißenburg/Elsass und besonders für das Erzstift St. Peter in Köln. Durch die Belehnung (Lehnrecht, Lehnswesen) der Grafen von Nassau mit kölnischen Gütern gibt es für P. zwischen Rhein, Main und Lahn vom 13. bis 18. Jh. zahlreiche Nachweise. Sie schulden Dienstleistungen ...

Verweise

Peterlinge verweist auf folgende Stichwörter
Besthaupt Eigenleute Elsass Erfurt Freizügigkeit Geld Hörige Kloster Köln Lehnrecht, Lehnswesen Nassau Patronat Rhein Stift Stände, Ständewesen Tod Trier Weistümer Zins

Schlagwort

Dem Stichwort Peterlinge ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Agrarrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.peterlinge

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