Das P.enamt wird allgemein als eine Entwicklung aus dem frühma. Frankenreich (Franken, Fränkisches Reich) ohne röm. Vorbilder im Gegensatz zu den Ämtern vom Pfalznotar oder Pfalzrichter angesehen, auch wenn die Termini comes sowie palatium röm. Ursprunges sind und es einen spätantiken quaestor sacrii palatii gab. Gregor von Tours erwähnt das Amt 577 und 587. Für das Jahr 709 werden mindestens zwei P. am Hof der Merowinger bezeugt (Hofpfalzgraf), später solche in Italien (801; ...
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