P. ist als germ. Rechtswort (afrs. pand bzw. pond, as., mnd. pand bzw. pant, ahd., mhd. pfant; mhd. auch phant, an. pantr) aus dem Galloromanischen (afranz. pan bzw. pand: ‘Tuchstück, weggenommene Sache’) und von diesem aus dem Lateinischen (pannus: ‘Stück Tuch’) entlehnt; es meint das genommene P. Im Germanischen gibt es zur Bezeichnung von P. außerdem das Rechtswort Wette (germ. wadja; got. vadi, ags. wedd, ahd. wetti, mhd. wette, an. veð), dem auch das mlat. vadium, wadiatio und ...
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