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Artikel Pfandbrief
Band IV

Pfandbrief

Neschwara, Christian

Auszug aus dem Inhalt von Pfandbrief

Bis in die frühe NZ wird als P. eine schriftliche Anordnung in Zusammenhang mit einer Pfändung (Pfandnahme, Verwertung) bzw. eine über ein Grundpfandrecht aufgenommene Urkunde bezeichnet. Seit Mitte des 19. Jh. steht dieser Terminus für eine hypothekarisch gebundene, i.d.R. als Inhaberpapier konstruierte Schuldverschreibung, welche zur Finanzierung von langfristigen Hypothekarkrediten durch ein hierzu berechtigtes Institut gegen Verzinsung (Zins) ausgegeben wird.Als Vorläufer solcher ...

Verweise

Pfandbrief verweist auf folgende Stichwörter
Aktiengesellschaft Banken, Bankwesen Bayern Berlin Böhmen Darlehen Forderung Frankfurt am Main Grundbuch Italien Konkurs Körperschaft Leipzig München Niederlande Ostpreußen Pommern Preußen Rittergut Schlesien Schuldrecht Schweiz Spanien Sparkassen Ungarn Urkunde Vormärz Wien Zins Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Pfandbrief:
Pfandrecht

Schlagwort

Dem Stichwort Pfandbrief ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Finanzwesen;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.pfandbrief

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