Das P. kommt als Sachverhalt gesichert bereits in Quellen des 12. und 13. Jh. vor (z.B. UB Hochstift Hildesheim I, 337: 1166; UB Niederrhein II, 329: 1248; Ssp Lnr 55 § 8). Erst ab dem 15. Jh. findet es aber als pfantschaft zu lehen, pfantlehensweis, pfandlehen in die Urkundensprache Eingang (z.B. RI XI, 8950: 1431; Reg. Mgf. v. Baden II, 1340: 1434). Das P. stellte als Spielart der – für die Pfalzgrafen bei Rhein gründlich untersuchten – Pfandschaftspolitik eine eigentümliche ...
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