1. Im MA und in der frühen NZ wird die Verpfändung von Herrschaftsrechten zur Sicherheit einer erhaltenen Geldsumme (Geld) oder als Entschädigung eines gegebenen Versprechens als P. (pignus) bezeichnet. Urkundliche (Urkunde) Belege für phantschefte (phantschaft) sind ab 1277 und 1291/1293 aus dem bayr. Sprachraum nachweisbar, Ks. Ludwig der Bayer nutzt 1335 diesen Terminus bei der Erhöhung einer gesetzten P. an Rulo von Sachsenhausen für den schaden, den er in unserm und des reichs dienst ...
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