Beide Bezeichnungen (Pflege = P.; Pfleger = P.r) sind Ableitungen zum Verb pflegen, ahd. plegan‚ mhd. phlëgen ‘sorgen, sich mit freundlicher Sorge annehmen’. Der allgemeinsprachliche Bedeutungsumfang ist groß, er umfasst die Fürsorge für Mensch (z.B. KrankenP.r), Tier (z.B. TierP.r) und Sachen (z.B. GartenP.). Dementsprechend weit ist auch der rechtl. Bedeutungsrahmen der Wörter P. und P.r.Der Gedanke der Fürsorge begünstigte die rechtl. Verwendung der Bezeichnungen P. und P.r in ...
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