In der römischen Antike bezeichnet P. ein umfassend tugendhaftes, aus (sittlichem) Pflichtgefühl gebotenes Handeln, und zwar gegenüber Familienangehörigen (so sind etwa Alimentationsleistungen, die rechtl. nicht durchsetzbar wären, dennoch nicht rückforderbar, wenn sie erwiesenermaßen aus P. zugewendet wurden, D 3.5.33; auch wird die P. als munus begriffen: c. 2.19.1; Cicero, De inventione 2.66; Familia), den Göttern (Cicero, De natura deorum 1.116) sowie aufgrund der engen Verknüpfung ...
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