Unter einem P. versteht man die bewusste und unrechtmäßige Aneignung eines fremden Geisteswerkes (Geistiges Eigentum) unter eigenem Namen. Das P. ist zum einen von der Parodie zu unterscheiden, der komischen Nachahmung eines Geisteswerkes durch inhaltliche Veränderung unter Beibehaltung der Form. Die Parodie erzielt ihre komische Wirkung erst durch den Vergleich mit dem Original, während das P. seine Herkunft zu verbergen sucht. Das P. ist zum anderen von der Fälschung abzugrenzen ...
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