Auszug aus dem Inhalt von Privileg, mittelalterlich
Das P., ein „begünstigende[r] Herrschaftsakt für einen Einzelempfänger“ (Krause, 1984, 1999), war ein Rechtsinstitut, das von der Spätantike bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs bestand. Mit einem P. wurde zu Gunsten des P.empfängers die Berechtigung verliehen, vom P.geber oder einem Dritten ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen zu fordern oder den P.empfänger zu einer entsprechenden Verweigerung zu berechtigen. Zwischen P. und dispensatio als dem Ausschluss der ...
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