Inhaltl., terminologisch und funktional entzieht sich das P. bis heute einer eindeutigen Definition. Das gilt für die gesamteurop. Rechtsgeschichte. 1681 als res dificillima und vastissimum Oceanum bezeichnet (a Matre Dei, Tractatus, Prooemium), ist seine Ambivalenz einerseits begründet in seiner Eigenschaft als ein ubiquitäres individuell-rechtl. Gestaltungsmittel und andererseits seit dem 18. Jh. als ein zunehmend polit./ideologisch/soz. – zumeist pejorativ – aufgeladener Kampfbegriff ...
Schlagwort
Dem Stichwort Privileg, neuzeitlich ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.