Auszug aus dem Inhalt von Privilegium minus, Privilegium maius
Die seit der Untersuchung Wattenbachs von 1852 gängige Differenzierung zwischen dem P. minus und dem P. maius reflektiert die damals gemachte Erkenntnis vom Fälschungscharakter des P. maius (Urkundenfälschungen im Mittelalter), wohingegen die frühnzl. rechtswissenschaftl. Literatur nur von den „österreichischen Freiheitsbriefen“ sprach.Beim P. minus handelt es sich um die von Ks. Friedrich I. für den ehemaligen Markgrafen und nunmehrigen Herzog von Österreich Heinrich II. ...
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