P., von lat. protestor, meinte im urspr. Wortsinn und seiner ant. Ausprägung zunächst ledigl. ‘ein öffentl. Zeugnis ablegen’. Funktional stellte der P. im klass. röm., später auch im ma. kanonischen Recht eine Erklärung dar, die verhinderte, dass ein Schweigen des P.ierenden für ihn nachteilig ausgelegt werden könnte. Im kan. Recht erfuhr der P. seine wichtigsten Ausprägungen im Ehe- und Prozessrecht. So konnte eine Annullierung der Ehe erwirkt werden, wenn der P.ierende sich ...
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.