Als P. (lat. [superior] provincialis) bezeichnet man den Vorsteher einer Teilgliederung (Provinz, kirchlich) eines zentralistischen Ordens. Entsprechende Strukturen treten in klösterlichen Verbänden ab dem HochMA zunächst bei Ritterorden und dann bei den Mendikanten (Dominikaner, Franziskaner; Kloster) auf. Die offizielle Bezeichnung des P. variiert bei den verschiedenen Orden und lautet z.B. P.-Magister bei den Dominikanern oder P.-Minister bei den Franziskanern. Der P. ist nach geltendem ...
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