Auszug aus dem Inhalt von Qui tacet, consentire videtur
Q. (‘Wer schweigt, von dem nimmt man an, er stimme zu.’) findet sich wörtlich erstmals im Liber Sextus (5,12, reg. 43) (Corpus Iuris Canonici) – ergänzt um die prozessuale Regel, dass Schweigen nicht als Geständnis, sondern nur als Nichtbestreiten anzusehen ist (reg. 44; vgl. § 138 Abs. 3 ZPO). Im Gegensatz zu dieser prozessualen Regel (s. schon in D. 50,17,142) beschränken sich die Vorläufer von Q. auf Einzelfälle des kanonischen (Kanonisches Recht) und des antiken römischen ...
Schlagwort
Dem Stichwort Qui tacet, consentire videtur ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.