Der Begriff R. bezeichnet seit dem 16. Jh. einen Anführer oder aktiven Anstifter einer kollektiven Gewalttat, meist in Verbindung mit polit. Massedelikten (Delikt) wie Aufstand, Rebellion, Landfriedensbruch, Meuterei, Komplott oder Verschwörung. Rädel oder Rädlein meint dabei die ‘Zusammenrottung’ bzw. ‘Gruppe’, die solche Delikte verübt.Eine Unterscheidung bei kollektiven polit. Verbrechen kannte bereits das röm. Recht, differenzierte Täterkategorien und Teilnahmeformen ...
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