Auszug aus dem Inhalt von Raffelstettener Zollordnung
Die R. (auch: Raffelstetter Zollordnung) stellt ein um 903/905 erhobenes Weistum über den Zoll (theloneum) für den Handel entlang der Donau von Passau bis zum Wiener Becken dar. Es handelt sich um ein erst durch Karl den Großen im Kampf gegen die Awaren für Bayern erobertes Gebiet. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit für eine strenge Reglementierung des Schiffs- und Landhandels in einer Grenzregion. Obrigkeitlich geschützt und kontrolliert (Obrigkeit) sind öffentliche Straßen und ...
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