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Artikel Rangordnung der Gläubiger
Band IV

Rangordnung der Gläubiger

Falk, Ulrich

Auszug aus dem Inhalt von Rangordnung der Gläubiger

Als R. versteht man die Reihenfolge, in der Gläubiger zu ihrer Befriedigung haftungs- und vollstreckungsrechtl. Zugriff auf das Vermögen ihres Schuldners oder auf bestimmte einzelne Gegenstände dieses Vermögens (Grundstücke, bewegl. Sachen, Forderungen u.a.) nehmen können. Von hoher praktischer Bedeutung ist die Rangfolge, wenn mehrere Gläubiger bei nicht voll zahlungsfähigem oder -willigem Schuldner um vorrangigen Zugriff konkurrieren, und absehbar ist, dass nachrangige Gläubiger mehr ...

Verweise

Rangordnung der Gläubiger verweist auf folgende Stichwörter
Bürgerliches Gesetzbuch Familie, Familienrecht Geld Gemeines Recht Gesinde Gleichheit Insolvenzrecht Konkurs Konsilien, Konsiliensammlungen Pfand Rechtsgutachten Vermögen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Rangordnung der Gläubiger:
Grundpfandrechte

Schlagwort

Dem Stichwort Rangordnung der Gläubiger ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Schuldrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.rangordnung_der_glaeubiger

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