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Artikel Raub
Band IV

Raub

Berster, Lars

Auszug aus dem Inhalt von Raub

Im röm. Recht gehen Formen gewaltsamer Sachentwendung (rapina) ursprünglich ganz im Begriff des Diebstahls (furtum) auf. Erst unter dem Eindruck der Bürgerkriegswirren tritt durch das prätorische Edikt des Marcus Lucullus die actio vi bonorum raptorum (D. 47,8) hinzu, die den Spezialfall der gewaltsamen Tatbegehung durch bewaffnete Rotten (armatis hominibus coactisque) binnen eines Jahres mit der Privatstrafe des quadruplum, hernach mit einem simplum bedroht. In der Kaiserzeit entfallen ...

Verweise

Raub verweist auf folgende Stichwörter
Constitutio Criminalis Carolina Fehde Freiheitsstrafe Grágás Landfrieden Pandekten Sachsenspiegel Todesstrafe

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Raub:
Anefang Diebstahl Ehrlosigkeit Eid Eigentum Fehde Feldfrevel Feme, Femgericht Franken Französisches Recht Gaunertum Geistliche Gerichtsbarkeit Hand wahre Hand Handhafte Tat Harmschar Hehlerei Heliand Helmbrecht Hochgerichtsbarkeit Infamie Jodute Kaperei Kindesraub Kirchengebäude Klage Kriminalität Landfrieden Landgericht Landzwang Leibesstrafen Leobschützer Rechtsbuch Lex Salica Menschenraub Niedergericht, Niedergerichtsbarkeit Pactus pro tenore pacis Pankarte Plünderung Pseudoisidorische Fälschungen Rädern Raubritter Recapitulatio legis Salicae

Schlagwörter

Dem Stichwort Raub sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Missetat; Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.raub

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