R. ist eine Form der Beleidigung, die nicht durch Beschimpfung mit Worten, sondern durch Tätlichkeiten erfolgt, wie etwa Anspucken oder Bewerfen mit Unrat. Der Begriff R. kommt aus dem röm. Recht (iniuria realis) und ist das Gegenstück zur Verbalinjurie (iniuria verbalis). Beiden Arten von Rechtsbruch (wörtlich „Unrecht“, iniuria) ist gemeinsam, dass sie mit der actio iniuriarum (auch actio aestimatoria) zu verfolgen und auf eine nach Billigkeit zu bemessende Geldleistung gerichtet ...
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Dem Stichwort Realinjurie ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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