I. Der empirische Befund im pragmatischen Schrifttum des Mittelalters Der Versuch, ma. R. zu verstehen, hat vorab von modernen begrifflichen Konnotationen, wie Gesetz, Rechtssystem, R.sgewohnheiten, Rechtsdogmatik, auch vom Verhältnis von ‚Recht und Gesetz‘ oder ‚Recht und Billigkeit‘ Abstand zu nehmen und den zeitgenössischen Wortgebrauch einer Epoche zu analysieren, die schriftlich fixierte Normen nicht oder nur in geringem Umfang kannte. Dabei erweist sich R. ursprünglich noch ...
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