Auszug aus dem Inhalt von Recht geben und Recht nehmen
R. ist eine Doppel- oder Zwillingsformel (Paarformeln), die in der deutschen Fassung vom Beginn des 13. bis zum 17. Jh. gebräuchlich war. Dreigliedrigkeit ist selten. Die lateinische Entsprechung iustitiam facere et recipere findet sich seit den Merowingern und wird bis ins 14. Jh. verwendet. Sie hat wohl keine antiken Vorbilder. Die Bedeutung erschließt sich im jeweiligen konkreten Zusammenhang. In Frage kommen bei verschiedenen Adressaten u.a. das Einstehen vor Gericht, der Machtbereich des ...
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