Jacob Grimm nannte eine 1828 erstmals erschienene Sammlung von Materialien „für das sinnliche Element“ der deutschen Rechtsgeschichte „Deutsche R.“ Bei dem Titel handelt es sich um die Übersetzung des aus dem 18. Jh. stammenden Begriffs der Antiquitates juris Germanici, der zunächst das hohe Alter mancher Formen des Rechtslebens bezeichnete – wie in etwa Christian Ulrich Grupen „Teutsche Alterthümer, zur Erläuterung des sächsischen und schwäbischen Land- und Lehnrechts“ ...
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