Lat. institutum bedeutet ‘eingesetzt’, ‘eingerichtet’. Seit ca. 1900 machte der Grundgedanke eine neue rasante Karriere als Institution im öffentl. Recht und überhaupt (Hauriou, 1903; Renard, 1939; Orestano, 1940; Gehlen, 1956; Dubiel, 1976; Lepsius, 2006; Rehberg, 2020). In der lat. Rechtssprache hatte er keinen besonderen Ort (Heumann/Seckel). Den erhielt er erst mit Savigny. Dieser machte R. zum Systembegriff einer allgemeinen Rechtslehre wie sie damals im Blick auf das positive ...
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