R. bezeichnet eine Theorie des Rechts und der Auslegung von Recht. Sie betont die Eigenheit der Rechtsnormen und steht in Konkurrenz zum Naturrecht, zum „überpositiven“ Recht und zu außerrechtlichen Normsystemen. Namentlich in Deutschland überlagern sich die Theoriedebatten und ihre historische Rezeption. Beide sind geprägt von Missverständnissen und Verzerrungen. Selbst-, Fremd- und Problembeschreibungen sind sehr heterogen.I. Als Theorie des Rechts versteht die Redeweise vom ius ...
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