R. übersetzt die lateinischen Ausdrücke beneficium iuris, beneficium legis. Damit wird eine durch die Rechtsordnung in bestimmten Fällen vorgesehene Vergünstigung oder Erleichterung gegenüber dem Normalfall bezeichnet (RWB, 446). Teilweise ist die Abgrenzung gegenüber dem Privileg schwierig. Denn unter Letzterem wurde vormodern neben dem Urkundenprivileg auch das ius singulare verstanden, welches Sonderrechte generell zugunsten u.a. bestimmter Personengruppen festsetzte (Privileg, ...
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