I. Begriff, Vorgeschichte und Ereignisse Der Begriff „R.“ (von lat. reformatio für ‘Erneuerung, Neugestaltung, Verbesserung’) wurde in der Rechtsgeschichte z.B. verwendet für Schriften, in denen Reformen eingefordert wurden (z.B. Reformatio Sigismundi, 1476) oder für kodifizierende Erneuerungen des Rechts einzelner Städte oder Territorien (s. z.B. Nürnberger Reformation von 1479; s. auch Stadtrechtsreformationen, Landrechtsreformationen).Außerhalb solcher speziellen Kontexte wird ...
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