R. (regalia, ius regalia) waren im italienischen Reich des MA eine bestimmte Gruppe von Rechten, Herrschaftsämtern, Besitzungen und Gütern, die dem König als dingliches Substrat seiner Herrschaftsgewalt zustanden, die er aber nicht unbedingt selbst wahrnehmen oder verwalten musste und an geistliche oder weltliche Fürsten beziehungsweise Kommunen verleihen konnte. Im Heiligen Römischen Reich hingegen wurde der Begriff zunächst nur im Zusammenhang mit der Investitur Geistlicher in Hinsicht ...
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