R. sind inhaltliche Zusammenfassungen vornehmlich von Urkunden und dienen u.a. dazu, bei der mit dem SpätMA einsetzenden Quellenfülle eine Edition zu ersetzen. Auch bei der archivischen Verzeichnung werden R. gebildet. R. enthalten vor allem Angaben zu Aussteller und Empfänger der Urkunde, zum Rechtsgeschäft und dessen Zeugen, zur Beglaubigung sowie zu Ausstellungsort und -datum. R.werke sind somit für die Rechtsgeschichte wichtige Hilfsmittel. J.F. Böhmer (1795–1863) schuf mit seinen ...
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