Reichsexekution bezeichnet im Kontext des frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reiches den Landfriedensschutz (Landfrieden) mit Zwangsmitteln sowie die Vollstreckung von Urteilen des Reichskammergerichts und Reichshofrates, auch in anderen Verfahren als solchen wegen Landfriedensbruchs. Unter dem Begriff R. werden die rechtlichen Grundlagen der Reichsexekution zusammengefasst, die sich verstreut über eine Reihe von Reichsabschieden finden. Die zu den Reichsreformgesetzen zählende Handhabung ...
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