Unter R. (in der neueren Literatur auch Reichswald genannt) wurden im Heiligen Römischen Reich Waldgebiete verstanden, die das Königtum „inforestiert“ hatte, die damit zum Reichsgut gehörten und folglich nicht Bestandteil eines Fürstentums, Herzogtums oder einer Grafschaft waren. In diesen R., die den merowingischen und karolingischen Königen kraft ihres Rechts an der Wildnis – also am herrenlosen Gebiet (ius eremi) außerhalb des Altsiedellandes – zustanden und die neben Wald auch ...
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