Der Begriff ‚R.‘ taucht in der Publizistik erstmals im späten Ancien Régime auf und soll die Kurfürsten als Inhaber der Reichserbämter bezeichnen. Die um 1800 bereits artifiziell anmutende Deutung des Kurkollegs als „Reichs-Staatsministerium des Königs“ (Majer, 82) ist durch Bemühungen motiviert, das Heilige Römische Reich angesichts der Herausforderung durch die Franz. Revolution als funktionsfähigen Staat zu beschreiben. Um der frühnzl. Verfassungsrealität besser gerecht zu ...
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