Das R. hatte im SpätMA die Aufgabe, die an den kgl. Hof gelangten Streitfälle in einem normativ festgelegten Verfahren zu entscheiden wie auch quasinotarielle Beglaubigungen von Urkunden vorzunehmen. Es wurde in der Nachfolge des älteren Königsgerichts 1235 von Ks. Friedrich II. eingesetzt, trat aber erst nach dem Interregnum regelmäßig zusammen. 1451 tagte es letztmals. In den Quellen vom Kg. als unser und des heiligen richs hofgericht bezeichnet, behielt es für die Dauer seiner ...
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