Als R., lat. Ius Publicum Imperii, werden die wissenschaftlichen Werke zur Ordnung und Verfassung des Heiligen Römischen Reichs in juristischer Perspektive vom 16. Jh. bis zu seinem Ende bezeichnet. „Publizistik“ steht in diesem Sinne nicht in erster Linie für den Vorgang der Veröffentlichung oder eine Gesamtheit von Publikationen, sondern bezeichnet vor allem den Gegenstand der Wissenschaft: Das öffentliche (Verfassungs-)Recht des Reichs. Die R. ist ein wichtiges Element der ...
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