I. Vorgeschichte R. ist die Bezeichnung für ein Organ des Deutschen Reiches. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren im R. die Reichsstände versammelt, die gemeinsam mit dem Kaiser verbindliche Rechtsakte für das Reich schufen. Er war eine Stände- und keine Volksvertretung. Das änderte sich im Verlauf des 19. Jh. in einem lang andauernden Prozess. Repräsentativverfassungen mit der Einrichtung von gesetzgebenden Volksvertretungen, wie sie die Französische Revolution initiiert ...
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