Reichsvögte als vom König eingesetzte Amtsträger zur Verwaltung von Reichsgut und zur stellvertretenden Ausübung von Herrschaftsrechten treten seit der späten Salier- und frühen Stauferzeit in den Quellen hervor. Eine Abgrenzung von anderen Formen der Vogtei (Vogt, Vogtei) sowie anderen königlichen Amtsträgern wie Burggrafen, Schultheißen oder Amtmännern ist angesichts ebenso vielfältigen wie unspezifischen Begriffsverwendung schwierig. Zentrale Aufgabe der R. war die Sicherung von ...
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