Auszug aus dem Inhalt von Reichswirtschaftsgericht
Das R., das diesen Namen seit 1919 trug, war 1915 als „Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf“ (1916 „Kriegswirtschaft“) eingerichtet worden, und sollte ursprünglich als gerichtliche Instanz bei Fragen kriegsbedingter Eingriffe des Staates in Privatvermögen fungieren (Übernahmepreise, Entschädigungen). Die exponentielle Zunahme an Aufgaben, die sich nach Kriegsende auch auf die Übergangswirtschaft und den Versailler Vertrag erstreckten, machte eine Neufassung des R. notwendig, die ...
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