Als R. wird das Recht zur Anrufung des Königs als Richter verstanden. Der Begriff leitet sich vom lat. Verb reclamare = fordern, klagen ab. Dabei sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden: Erstens konnte der Vorwurf, ein Urteil sei ungerecht (Urteilsschelte), dazu führen, dass das Verfahren vor dem königlichen Gericht (Königsgericht) fortgesetzt wurde. Zweitens kam die unmittelbare Erhebung der Klage vor dem König in Betracht. Hier ist an die Fälle der Rechtsverweigerung zu ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Reklamationsrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.