Unter R. werden (1) in der Reichspublizistik diejenigen seit dem 17. Jh. als jura caesarea reservata oder relicta bezeichneten kaiserlichen Hoheitsrechte bzw. jura regalia verstanden, die dem Kaiser von seiner einstigen plenitudo potestatis in seiner Funktion als oberster Heerführer, Richter, Lehnsherr, Repräsentant des Reiches und Eigentümer des Reichsguts nach den Reichsreformen des ausgehenden 15. Jh., dem Ausbau der Territorialrechte und den sukzessive im Wesentlichen durch die ...
Schlagwort
Dem Stichwort Reservatrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.