Auszug aus dem Inhalt von Reyscher, August Ludwig (1802-1880)
I. Professor R. lehrte 1829–1851 als Professor für deutsches und württembergisches Privatrecht und Staatsrecht und seine Geschichte, anfangs auch zehn Jahre Naturrecht, später einige Jahre Lehns- und Kirchenrecht (Tabelle bei Rückert 1974, 397). Stets wissenschaftlich tätig, schrieb er gerne zu aktuell relevanten Fragen wie dem Kodifikationsstreit, der württembergischen Verfassungsgeschichte (in der großen Einleitung seiner unentbehrlichen Gesetzessammlung), der Fortgeltung älterer ...
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