Auszug aus dem Inhalt von Rezeption des römischen Rechts
Unter R. versteht man die wissenschaftliche Bearbeitung des römischen Rechts durch universitätsgelehrte Juristen und auch die praktische Anwendung des römischen Rechts, wie es im mittelalterlichen Corpus Iuris Civilis überliefert war, einschließlich der dazu entstandenen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Literatur. In den einzelnen Regionen Europas lassen sich die für die R. typischen Phänomene, etwa die Verwissenschaftlichung der Argumentationslehre und des Rechtsdenkens, die ...
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